NIS-2-Richtlinie

Ihr Leitfaden zur neuen Cybersicherheitsvorgabe

Neue Cybersicherheitsvorgaben: Was sich mit NIS-2 ändert

Die NIS-2-Richtlinie ist die neue gesetzliche Vorgabe der Europäischen Union zur Verbesserung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in bestimmten Sektoren dazu, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, Sicherheitsvorfälle zu melden und neue regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Diese Seite bietet eine umfassende Einführung in die NIS-2-Richtlinie und erklärt,

  • welche Unternehmen betroffen sind,
  • welche Pflichten sich daraus ergeben,
  • welche Maßnahmen ergriffen werden sollten und
  • welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen.

Welche Unternehmen sind betroffen? Welche Pflichten ergeben sich daraus? Und welche Maßnahmen sollten jetzt ergriffen werden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) hat die EU die bestehenden Vorgaben zur Cybersicherheit erweitert. Die neue Richtlinie ersetzt die ursprüngliche NIS-1-Richtlinie und verschärft die Anforderungen in mehreren Bereichen:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs – mehr Unternehmen und Sektoren sind betroffen.
  • Höhere Sicherheitsstandards – verpflichtende IT-Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement.
  • Strengere Meldepflichten – Unternehmen müssen IT-Sicherheitsvorfälle zeitnah melden.
  • Erhöhte Verantwortlichkeit der Geschäftsführung – persönliche Haftung für die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen.

Mehr zur NIS-2-Richtlinie und ihren Zielen erfahren

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen, die zwei Kriterien erfüllen:

  1. Branchenzugehörigkeit: Unternehmen aus definierten kritischen Sektoren.
  2. Größenschwellen: Mindestanzahl an Mitarbeitenden oder bestimmter Umsatz-/Bilanzsumme.

Besonders wichtige Einrichtungen (bwE):

  • Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung
  • Weltraumindustrie

Wichtige Einrichtungen (wE):

  • Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft
  • Lebensmittelproduktion, chemische Industrie, verarbeitendes Gewerbe
  • Anbieter digitaler Dienste, Forschungseinrichtungen

Mehr dazu, welche Unternehmen betroffen sind

Wie kann geprüft werden, ob ein Unternehmen unter NIS-2 fällt?

Nicht jedes Unternehmen in den oben genannten Sektoren ist automatisch betroffen. Die NIS-2-Richtlinie enthält klare Kriterien zur Betroffenheitsprüfung.

Eine gezielte Prüfung hilft Unternehmen, frühzeitig zu erkennen, ob sie unter die neuen Vorgaben fallen und welche Maßnahmen notwendig sind.

So können Sie eine Betroffenheitsprüfung durchführen

Welche Pflichten ergeben sich aus der NIS-2-Richtlinie?

Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Risikomanagement: Einführung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung, Zugriffskontrollen und weiteren Schutzmaßnahmen.
  • Meldepflichten: Verpflichtung zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen an die zuständige Behörde.
  • Schulungen: Sensibilisierung der Geschäftsführung und Mitarbeitenden für Cybersicherheitsrisiken.

Mehr zu den Pflichten nach NIS-2

Was müssen Unternehmen bei Sicherheitsvorfällen tun?

Die NIS-2-Richtlinie schreibt vor, dass Unternehmen erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb einer bestimmten Frist melden müssen.

  • Meldefristen beachten: Erste Meldung innerhalb von 24 Stunden.
  • Inhalt der Meldung: Detaillierte Informationen zur Art und Ursache des Vorfalls.
  • Verantwortlichkeiten klären: Wer ist für die Meldung zuständig?

Mehr zu den Meldepflichten und Fristen

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt ergreifen?

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umsetzung der NIS-2-Vorgaben vorbereiten. Dazu gehören:

  • Prüfung der Betroffenheit und Identifikation relevanter Vorschriften.
  • Implementierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS-2-Vorgaben.
  • Dokumentation und Vorbereitung auf mögliche Prüfungen durch Behörden.
  • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden.

Mehr zu den konkreten Maßnahmen für Unternehmen

Best Practices: Wie setzen Unternehmen NIS-2 erfolgreich um?

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie kann je nach Branche unterschiedlich aussehen. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf:

  • Frühzeitige Einführung eines IT-Sicherheitsmanagements (ISMS).
  • Regelmäßige Penetrationstests zur Identifikation von Schwachstellen.
  • Einhaltung branchenspezifischer Standards und Zertifizierungen.

Erfolgreiche Best Practices aus der Praxis

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die NIS-2-Vorgaben nicht einhalten, riskieren hohe Strafen:

  • Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes.
  • Reputationsschäden durch öffentlich gewordene Sicherheitsverstöße.
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung in bestimmten Fällen.

Mehr zu Strafen und Konsequenzen

Unsere Unterstützung bei der Umsetzung

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie kann komplex sein. Wir unterstützen Unternehmen mit:

  • Analyse der Betroffenheit und Anforderungen.
  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Sicherheitsstrategie.
  • Unterstützung bei der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Schulungen für Geschäftsführung und Mitarbeitende.
  • Beratung zur Einhaltung von Meldepflichten und Dokumentationsvorgaben.

📞 Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist das Ziel der NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie soll die Cybersicherheit in der gesamten EU verbessern, indem sie verbindliche IT-Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen einführt.

Welche Unternehmen müssen sich an NIS-2 halten?

Unternehmen aus bestimmten kritischen Sektoren, die festgelegte Mindestgrößen überschreiten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Es drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.