Welche Kriterien bestimmen die Betroffenheit?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen aus bestimmten Sektoren, die eine gewisse Unternehmensgröße überschreiten.
Die Betroffenheitsprüfung erfolgt in drei Schritten:
1. Ist Ihr Unternehmen in einem relevanten Sektor tätig?
Die NIS-2-Richtlinie unterscheidet zwischen besonders wichtigen Einrichtungen (bwE) und wichtigen Einrichtungen (wE).
- Besonders wichtige Einrichtungen (bwE)
Energie, Gesundheitswesen, Finanzinfrastruktur, digitale Infrastruktur, Transport, öffentliche Verwaltung, Weltraumindustrie.
- Wichtige Einrichtungen (wE)
Post- und Kurierdienste, Lebensmittelproduktion, chemische Industrie, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienstleister, Forschungseinrichtungen.
2. Erfüllt Ihr Unternehmen die Größenkriterien?
Zusätzlich zur Branchenzugehörigkeit muss ein Unternehmen bestimmte Größenkriterien erfüllen.
Einstufung |
Mitarbeiterzahl |
Jahresumsatz |
Jahresbilanzsumme |
Wichtige Einrichtung (wE) |
Mindestens 50 |
Mehr als 10 Mio. € |
Mehr als 10 Mio. € |
Besonders wichtige Einrichtung (bwE) |
Mindestens 250 |
Mehr als 50 Mio. € |
Mehr als 43 Mio. € |
3. Sonderregelungen für digitale Anbieter
Unabhängig von ihrer Größe gelten besondere Vorschriften für:
- Cloud-Dienste & Rechenzentren
- DNS-Anbieter & Telekommunikationsnetze
- Sicherheitsrelevante digitale Infrastrukturen
Diese Unternehmen sind automatisch verpflichtet, die NIS-2-Anforderungen umzusetzen.