Welche Meldepflichten gelten für Unternehmen nach NIS-2?
Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, sind verpflichtet, erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb klar definierter Fristen zu melden. Die Meldepflicht stellt sicher, dass Sicherheitsvorfälle frühzeitig erkannt, dokumentiert und von den zuständigen Behörden koordiniert werden können.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die IT-Sicherheit langfristig zu stärken.