Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist die überarbeitete Version der EU-Richtlinie für Netz- und Informationssysteme, die darauf abzielt, ein höheres Maß an Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten.

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kurz & knapp

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie erweitert und stärkt die Cybersicherheitsvorschriften innerhalb der EU, um sicherzustellen, dass sowohl öffentliche als auch private Sektoren angemessen gegen Cyberbedrohungen geschützt sind.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie („Directive on measures for a high common level of cybersecurity across the Union“) ist die zweite Version der EU-Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Sie wurde entwickelt, um die Vorschriften zur Cybersicherheit zu verschärfen und auf mehr Sektoren und Unternehmen auszuweiten.

Ziel und Zweck der Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitliches hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Sie stellt sicher, dass sowohl kritische Infrastrukturen als auch wichtige digitale Dienste ausreichend gegen Cyberangriffe geschützt sind.

Anwendungsbereich und betroffene Sektoren

Die Richtlinie erweitert ihren Geltungsbereich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie erheblich und umfasst nun auch Sektoren wie öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen, Transport, digitale Infrastrukturen, Finanzdienstleistungen und viele mehr.

Wesentliche Anforderungen und Maßnahmen

Unternehmen und Organisationen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, sind verpflichtet, eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen zu implementieren, um ihre Systeme zu sichern. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Implementierung von Sicherheitsprotokollen.

Überwachung und Durchsetzung

Die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie wird durch nationale Behörden überwacht, die die Befugnis haben, bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen. Die Richtlinie schreibt auch eine engere Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor.

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