Rechtliche Grundlagen der NIS2

Die NIS2-Richtlinie markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der Cybersicherheitsstandards innerhalb der EU. Sie erweitert die rechtlichen Rahmenbedingungen und verstärkt die Verpflichtungen für Unternehmen, um die Resilienz gegen Cyberbedrohungen zu erhöhen.

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kurz & knapp

Was sind die rechtlichen Grundlagen der NIS2?

Die NIS2-Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft trat, ist eine Fortführung und Verschärfung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Erweiterung des Geltungsbereichs

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich deutlich über kritische Infrastrukturen hinaus und schließt nun auch wichtige digitale Dienstleister ein, um ein umfassenderes Netz an Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU zu schaffen.

Definition von „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen

Unternehmen werden je nach Größe, Umsatz und Bedeutung in die Kategorien „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen eingeteilt. Diese Kategorisierung bestimmt den Umfang der regulatorischen Anforderungen und Überwachung.

Anforderungen an das Risikomanagement

Die NIS2 verlangt von den betroffenen Einrichtungen, fortgeschrittene Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung zu implementieren, die den neuesten Stand der Technik reflektieren.

Verschärfte Sanktionen und Kontrollmaßnahmen

Die Richtlinie führt strengere Sanktionen für Nichteinhaltung ein, einschließlich finanzieller Strafen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes für „wesentliche“ Einrichtungen betragen können.

Umsetzung in Deutschland

Deutschland setzt die NIS2 durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) um, das strengere nationale Vorgaben enthält und im Oktober 2024 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz erfordert von Unternehmen erweiterte Sicherheitsnachweise und regelmäßige Überprüfungen ab 2027.

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