Erweiterung des Geltungsbereichs
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich deutlich über kritische Infrastrukturen hinaus und schließt nun auch wichtige digitale Dienstleister ein, um ein umfassenderes Netz an Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU zu schaffen.
Definition von „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen
Unternehmen werden je nach Größe, Umsatz und Bedeutung in die Kategorien „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen eingeteilt. Diese Kategorisierung bestimmt den Umfang der regulatorischen Anforderungen und Überwachung.
Anforderungen an das Risikomanagement
Die NIS2 verlangt von den betroffenen Einrichtungen, fortgeschrittene Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung zu implementieren, die den neuesten Stand der Technik reflektieren.
Verschärfte Sanktionen und Kontrollmaßnahmen
Die Richtlinie führt strengere Sanktionen für Nichteinhaltung ein, einschließlich finanzieller Strafen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes für „wesentliche“ Einrichtungen betragen können.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland setzt die NIS2 durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) um, das strengere nationale Vorgaben enthält und im Oktober 2024 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz erfordert von Unternehmen erweiterte Sicherheitsnachweise und regelmäßige Überprüfungen ab 2027.
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