Die Anfänge der NIS-Richtlinie
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie, eingeführt im Jahr 2016, markierte den Beginn des EU-weiten Ansatzes zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie zielte darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten.
Entwicklungen und Herausforderungen
Die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten brachte unterschiedliche Herausforderungen mit sich, insbesondere aufgrund der schnell fortschreitenden Natur von Cyberbedrohungen, was eine fortlaufende Anpassung und Verstärkung der Cybersicherheitsmaßnahmen erforderte.
Der Übergang zur NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie wurde im Dezember 2022 verabschiedet und trat im Januar 2023 in Kraft, um auf neue und komplexere Cybersicherheitsrisiken zu reagieren. Sie ersetzte die ältere Richtlinie und erweiterte den Geltungsbereich signifikant.
Neuerungen und Erweiterungen durch NIS2
NIS2 führt strengere Sicherheitsvorschriften ein und dehnt die Pflichten zur Cybersicherheit auf mittlere und große Unternehmen in kritischen Sektoren aus. Sie betont die Notwendigkeit einer „Kultur der Sicherheit“ und verstärkt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Ausblick und zukünftige Entwicklungen
Die kontinuierliche Anpassung der NIS2-Richtlinie wird notwendig sein, um Schritt zu halten mit den technologischen Entwicklungen und den sich ändernden Cyberbedrohungen. Die EU strebt eine immer engere Kooperation und stärkere Vernetzung der Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheit an.
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