GDPdU
Erfahren Sie mehr über die ehemaligen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und deren Bedeutung in der digitalen Buchhaltung.
Erfahren Sie mehr über die ehemaligen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und deren Bedeutung in der digitalen Buchhaltung.
Die GDPdU, eine Abkürzung für „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, waren Regeln, die von dem Bundesfinanzministerium aufgestellt wurden, um den Umgang mit digitalen Unterlagen in der Buchhaltung zu normieren. Sie zielten darauf ab, die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit digital gespeicherter Informationen zu gewährleisten.
Die Vorschriften legten fest, wie Unternehmen ihre Buchhaltungsdaten elektronisch aufbewahren sollten, um eine Prüfung durch Finanzbehörden zu ermöglichen. Dazu gehörten Anforderungen an die Speicherformate, die Aufbewahrungsfristen und die Zugänglichkeit der Daten für Prüfer.
Anfang 2015 wurden die GDPdU durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzt. Die GoBD aktualisierten und erweiterten die Anforderungen der GDPdU, um moderne Technologien und Verfahren besser zu integrieren.
Obwohl die GDPdU heute nicht mehr gültig sind, spielten sie eine wichtige Rolle in der Entwicklung der digitalen Buchhaltung in Deutschland. Sie legten den Grundstein für die heutigen Standards und Praktiken im Bereich der digitalen Datenaufbewahrung und -prüfung.
In Firmennetzwerken können Firewalls dazu dienen, verschiedene Abteilungen wie Buchhaltung und Produktion sicher voneinander zu trennen, um den Schaden im Falle eines Angriffs zu minimieren. Sie sind entscheidend für die Sicherheit einzelner PCs, Server und ganzer IT-Infrastrukturen.
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