Überblick über betroffene Sektoren der NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Schutz der europäischen digitalen Infrastruktur und bezieht dabei eine breitere Palette von Sektoren ein, um die Cybersicherheit auf ein neues Niveau zu heben.
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Schutz der europäischen digitalen Infrastruktur und bezieht dabei eine breitere Palette von Sektoren ein, um die Cybersicherheit auf ein neues Niveau zu heben.
Die NIS2 teilt Sektoren in „wesentliche“ und „wichtige“ Kategorien, basierend auf ihrer Bedeutung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität Europas.
Unter „wesentlichen Einrichtungen“ versteht man große Unternehmen und Infrastrukturen in kritischen Sektoren wie Energie und Gesundheitswesen. „Wichtige Einrichtungen“ umfassen kleinere Sektoren und Dienstleister, die dennoch wichtige Funktionen erfüllen.
Zu den neu hinzugekommenen Sektoren zählen unter anderem Trinkwasser und Abwasser, die nun als kritische Infrastrukturen gelten, sowie erweiterte Bereiche in der digitalen Infrastruktur und öffentliche Verwaltung.
Die NIS2-Richtlinie führt zu einer verstärkten Fokussierung auf Cybersicherheitsmaßnahmen in allen benannten Sektoren und erfordert von den Unternehmen, Risikomanagementprozesse und Meldeverfahren zu implementieren, um den verschärften Anforderungen gerecht zu werden.
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