Kritische Infrastrukturen und NIS2

In der vernetzten Welt von heute sind kritische Infrastrukturen das Rückgrat der Gesellschaft. Mit der NIS2-Richtlinie reagiert die EU auf die wachsende Cyberbedrohung und schärft die Sicherheitsvorschriften für solche essenziellen Systeme.

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kurz & knapp

Welche Rolle spielen kritische Infrastrukturen in der NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie erkennt die Bedeutung kritischer Infrastrukturen an und erweitert den Schutzumfang durch spezifische Cybersicherheitsvorschriften, um die Resilienz Europas zu stärken.

Definition kritischer Infrastrukturen

Unter kritischen Infrastrukturen versteht man Organisationen von essenzieller Bedeutung, deren Ausfall oder Beeinträchtigung gravierende Folgen für das Gemeinwesen hätte. Die NIS2-Richtlinie greift diese Definition auf und setzt darauf aufbauend höhere Standards an Sicherheit und Resilienz.

Erweiterte Anforderungen für KRITIS nach NIS2

Die NIS2-Richtlinie führt strengere Sicherheitsbestimmungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen ein, die sich nun nicht nur auf Cyberabwehrfähigkeiten erstrecken, sondern auch physische Sicherheitsaspekte und die Lieferkette umfassen.

Abgrenzung und Neuerungen der Sektoren

NIS2 definiert sowohl „Essential Entities“ in elf Sektoren als auch „Important Entities“ in sieben weiteren Sektoren. Diese Kategorisierung ist entscheidend für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die Intensität der staatlichen Aufsicht.

Pflichten und Berichterstattung für Unternehmen

Unternehmen, die als kritische Infrastrukturen eingestuft werden, müssen Risikomanagementpraktiken umsetzen und Sicherheitsvorfälle melden. Diese Pflichten sollen die Fähigkeit der Organisationen stärken, auf Vorfälle zu reagieren und deren Auswirkungen zu minimieren.

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