Geltungsbereich der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie zieht eine neue Grenze in der Cybersicherheitslandschaft Europas, indem sie spezifische Anforderungen für eine breite Palette von Organisationen definiert, um das Sicherheitsniveau des Kontinents zu erhöhen.

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kurz & knapp

Wer fällt unter den Geltungsbereich der NIS2-Richtlinie?

Ab Oktober 2024 werden erweiterte Cybersicherheitsstandards für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 10 Mio. Euro in festgelegten Sektoren gelten.

Definition der betroffenen Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie umfasst Unternehmen, die wesentliche oder wichtige Dienstleistungen in 18 spezifischen Sektoren anbieten, und richtet sich an Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und mehr als 10 Mio. Euro Umsatz.

Kriterien für Essential und Important Entities

Unternehmen werden basierend auf ihrer Größe und dem Sektor, in dem sie tätig sind, als „Essential“ oder „Important“ Entities klassifiziert. Diese Kategorisierung bestimmt den Grad der staatlichen Aufsicht und die Schwere möglicher Sanktionen.

Ausnahmeregelungen und der size-cap-Ansatz

Neben der Größe und Sektorzugehörigkeit gibt es spezifische Ausnahmen, die Unternehmen aufgrund ihrer kritischen Aktivitäten und Bedeutung für die öffentliche Ordnung einschließen oder ausschließen können. Der size-cap-Ansatz ermöglicht eine flexible Anwendung der Richtlinie, die sich nach der Größe und den Risiken eines Unternehmens richtet.

Empfohlene Maßnahmen zur Compliance

Unternehmen sollten ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) implementieren, vorzugsweise nach der international anerkannten Norm ISO 27001, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen und ihre Cybersicherheitspraktiken zu verbessern.

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